Kasimir · Agentischer Arbeitsplatz für Kanzleien
Recherche mit Quelle bei jedem Satz.
Kasimir durchsucht Ihr Mandatswerk und die hinterlegten Gesetzeskorpora, beantwortet die Frage und legt zu jeder Aussage die belegende Passage offen. Was nicht belegt ist, wird nicht behauptet — der Agent verweigert die Antwort, statt zu raten.
Beispielhafte Darstellung
Wie hoch ist die Mindeststammeinlage einer GmbH?
Das Stammkapital beträgt mindestens EUR 10.000; die Stammeinlage je Gesellschafter mindestens EUR 70 § 6 GmbHG. Bei der Anmeldung zum Firmenbuch muss die Hälfte einbezahlt sein § 10 Abs. 1 GmbHG.
Jede Marke öffnet die Originalpassage mit Dokument, Seite und Fundstelle. Die Zitationsformate (§ Abs. Z lit., BGBl., ECLI) werden regelbasiert erkannt, nicht vom Modell erzeugt.
Eigene Instanz je Kanzlei · Verarbeitung in der EU · Kein Training auf Ihren Daten · Für On-Premises-Betrieb ausgelegt
Ausgangslage
Die Frage ist nicht mehr ob, sondern zu welchen Bedingungen.
Rund zwei Drittel der Anwältinnen und Anwälte im DACH-Raum arbeiten bereits mit KI-Unterstützung. Die offenen Punkte sind nicht mehr grundsätzlicher Natur — sie sind konkret.
Verschwiegenheit
§ 9 Abs. 2 RAO, § 43a Abs. 2 BRAO und Art. 13 BGFA gelten unverändert digital. Der Einsatz externer Dienstleister ist zulässig — aber er ist an Auswahl, Vertrag und Technik gebunden, und die Verantwortung bleibt bei der Kanzlei.
Belegbarkeit
Ein Schriftsatz mit erfundener Fundstelle ist ein Problem der gewissenhaften Berufsausübung. Allgemeine Assistenzsysteme liefern flüssige Prosa ohne prüfbare Quelle — genau das, was in der Akte nicht brauchbar ist.
Kontrolle
Mehrmandantenfähige Plattformen verlangen Vertrauen in fremde Betriebsprozesse. Für sensible Mandate ist die entscheidende Frage, wer die Instanz betreibt und wo verarbeitet wird.
Hinweis: Der Einsatz von Cloud-Diensten ist Kanzleien nicht untersagt. § 203 Abs. 3 StGB und § 43e BRAO erlauben die Einbindung mitwirkender IT-Dienstleister ausdrücklich; § 40 Abs. 3 RL-BA 2015 regelt die Bedingungen für Österreich. Es geht um den Aufwand der Absicherung und um das verbleibende Restrisiko — nicht um ein Verbot.
Unterschied
Drei Festlegungen, die den Rest bestimmen.
Eigene Instanz
Belegte Antwort oder keine
Auf Ihre Kanzlei zugeschnitten
Betrieb
Sie entscheiden, wo Kasimir läuft.
Die Architektur ist bewusst portabel: Jedes Modell im Stack ist selbst hostbar, und der Anbieterwechsel für die Generierung ist eine Konfigurationsänderung im Modellproxy. Der Betrieb im eigenen Haus setzt zusätzlich eine Serving-Schicht voraus, die wir heute nicht ausliefern.
Modell A
On-Premises
Betrieb im Kanzleinetz auf eigener Hardware. Dafür ist die Architektur ausgelegt; die Einrichtung erfolgt projektbezogen gemeinsam mit Ihrer IT.
Modell B
Private Cloud
Eine für Ihre Kanzlei eigens aufgesetzte virtuelle Instanz in einem EU-Rechenzentrum. Eine dedizierte Maschine ist möglich und wird je Projekt vereinbart. Heute das übliche Modell.
Modell C
Betreut durch ChangeMy.AI
Wir übernehmen Einrichtung, Betrieb und Aktualisierung Ihrer Instanz in der EU — mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Nächster Schritt
Dreißig Minuten, an Ihren Unterlagen.
In der Demo zeigen wir die Recherche an einem Fall aus Ihrem Rechtsgebiet, gehen die Verarbeitungsorte durch und beantworten die Fragen Ihres Datenschutzbeauftragten. Ohne Vorbereitung Ihrerseits.
Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.